Arbeitsrecht: Urlaub und Quarantäne

Wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt, bekommt er für die nachgewiesene Dauer der Erkrankung die Urlaubstage gutgeschrieben. Auf die einschlägige Vorschrift, § 9 des Bundesurlaubsgesetzes, wollte sich auch ein Beschäftigter berufen, der während seines Erholungsurlaubs in eine behördlich angeordnete Quarantäne musste, weil er Kontakt zu einer Covid-19 positiven Person hatte.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az.: 1 Sa 208/21) lehnte den geltend gemachten Anspruch ab. Der Kläger sei nicht arbeitsunfähig krank, sondern lediglich in Quarantäne gewesen. Und auch während der angeordneten Absonderung habe er sich erholen können.