Arbeitsrecht

Mit zwei Spezialisten aus dem Bereich des Arbeitsrechts, die über herausragende Kompetenz und langjährige Erfahrung in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen verfügen, beraten und vertreten wir Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Wir vertreten mittelständische Unternehmen, einschließlich Organe (Vorstände, Geschäftsführer), sowohl als auch Arbeitnehmer und leitende Angestellte, Handwerksbetriebe, sowie Freiberufler und Beamte werden von uns kompetent und engagiert vertreten.

Wir lösen komplexe Aufgabenstellungen und führen kritische Verhandlungen mit hoher Spezialisierung – und dem Blick für das große Ganze. Unser Praxiswissen und unsere tiefgreifenden Branchenkenntnisse gepaart mit Geschick und Erfahrung in allen Verhandlungssituationen sind für Ihren Erfolg unerlässlich.

Die Arbeitsrechtler sind insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Kündigung, Beendigung und Änderung von Arbeitsverhältnissen, Abfindung
  • Gestaltung und Optimierung von Arbeitsverträgen
  • Beratung bei Abmahnung, Direktionsrecht, Versetzung
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Umstrukturierung und Reorganisation von Unternehmen und Betrieben
  • Strategien im Umgang mit Arbeitnehmervertretungen und Beratung von Betriebsräten
  • Gestaltung bei Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
  • Flexible Vergütungs- und Arbeitszeitmodelle, Mitarbeiterbeteiligung
  • Gestaltung und Verhandlung von Dienstverträgen
  • Abberufung und Kündigung von Organmitgliedern
Jürgen Kühner

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

JÜRGEN KÜHNER

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Ralf Ritter

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RALF RITTER

Rechtsanwalt