Medizinrecht umfasst alle Rechtsfragen, die im Verhältnis zwischen Ärztinnen und Ärzten untereinander und in Kooperation mit Krankenhäusern sowie mit Patientinnen und Patienten entstehen können. Es ist damit ein spannendes Querschnittsfach, in dem Zivilrecht, öffentliches Recht, Sozialrecht und Strafrecht zusammenkommen.
Bei der Gestaltung einer ärztlichen Kooperation sind nicht nur die gesetzlichen Vorgaben und Rechtsprechungen zwingend zu berücksichtigen. Die Interessen der einzelnen Vertragsparteien müssen bestmöglich in Einklang gebracht werden und erfordern eine sorgfältige Prüfung aller Gestaltungsmöglichkeiten. Zulassungsbeschränkungen erfordern hier regelmäßig individuelle Lösungen und mitunter langfristige Planungen.
Damit Sie bei dieser existentiellen Entscheidung umfassend informiert und beraten sind, berücksichtigen wir flankierende Vertragsverhältnisse wie bestehende oder noch abzuschließende Miet- oder Leasingverträge sowie Ihre Versicherungspolicen.
Auch Praxisübergaben an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger bedürfen einer sorgfältigen Planung und Interessenabwägung. Um eine optimale Fortführung der Praxis und Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen, sind die korrekte Übergabe der Patientendaten sowie die Abwicklung oder Fortführung bestehender Vertragsverhältnisse von besonderer Bedeutung.
Sowohl die sofortige, umfassende Abgabe einer Praxis als auch der schrittweise Rückzug aus der Selbständigkeit sind möglich. Wir beraten Sie gerne und umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten.