Das Erbrecht ist ein Bereich, welcher oft durch starke Emotionen wie Trauer, Verlust oder Wut geprägt ist. Zudem stellt das Erbrecht eine komplexe Rechtsmaterie dar, in der viele Rechtsgebiete zusammentreffen und deshalb viel Expertise in den jeweiligen Rechtsgebieten erfordert.
Aufgrund dieser Komplexität ist es unser Bestreben, Ihnen in dieser schwierigen Situation mit rechtlichem Rat zur Seite zu stehen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu helfen.
Wir unterstützen Sie unter anderem nach einem Erbfall im Rahmen der Erbschaftsauseinandersetzung zwischen Miterben, der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche oder der Erfüllung von Vermächtnissen sowie der Vollstreckung von Testamenten.
Ein weiteres Anliegen unserer Kanzlei ist es, solchen Konflikten zuvor zu kommen und Sie bereits vor einem Erbfall umfassend und mandantenorientiert zu beraten. Hierbei möchten wir nicht nur auf eine Lösung hinarbeiten, die (Rechts-)Streitigkeiten nach dem Erbfall vorbeugt, sondern vor allem dem Willen des Erblassers entsprechenden Ausdruck verleiht.
So gibt es im Rahmen der Testamentserrichtung viele Aspekte, die für eine optimale Gestaltung zu berücksichtigen sind. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei die Beratung, Gestaltung und Errichtung von (steueroptimierten) Testamenten und sonstigen Verfügungen von Todes wegen. Daneben helfen wir Ihnen bei der lebzeitigen Vermögensübertragung und Strukturierung, um entsprechende Steuervorteile zu nutzen. Dieses Angebot gilt sowohl im Rahmen eines einfachen Testaments als auch in der Gestaltung und (Um-)Strukturierung komplexerer Unternehmensnachfolgen.
Auch helfen wir Ihnen bei der Errichtung von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen.