Strafrecht

Verteidigung in Straf-und Bußgeldsachen


Bitte beachten Sie: Herr Rechtsanwalt Werner Ruck, unser Spezialist für strafrechtliche Angelegenheiten, ist Anfang April 2023 völlig überraschend verstorben. Deshalb können wir derzeit leider keine neuen Mandate aus diesem Rechtsgebiet übernehmen.

Bereits anhängige Verfahren geben wir zur weiteren Bearbeitung – mit Ihrem Einverständnis – an qualifizierte Kooperationspartner ab.

 

Die Würde des unter Verdacht geratenen Mandanten zu wahren, heißt, ihm alle gesetzlichen Möglichkeiten zuzugestehen und sich mit den richtigen Maßnahmen gegen eine ihm drohende, strafrechtliche Sanktion zu wehren.

Bei jeder strafrechtlichen Beratung und Strafverteidigung geht es alleine um die Rechte des Mandanten. Das erfordert ein besonderes Vertrauensverhältnis sowie die Bereitschaft des Strafverteidigers, dem Mandanten die bestmögliche Beratung zuteil werden zu lassen.

Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf den ganz persönlichen und engen Kontakt mit den Mandanten. Nur aus ihm und der intensiven, gemeinsamen Erörterung des „Falles“ entsteht die für den jeweiligen Einzelfall richtige Festlegung des Ziels und der richtigen Strategie, dieses auch zu erreichen.

Das dabei definierte Verteidigungsziel kann in geeigneten Fällen über ein Gespräch mit Staatsanwaltschaft oder Gericht umgesetzt werden, um zu einer frühzeitigen und tragfähigen, „konsensorientierten“ Lösung zu gelangen.

Rechtsanwälte Kühner Dr. Moessinger & Kollegen

Hin und wieder ist es jedoch erforderlich, im Rahmen einer aktiven Verteidigung und unter Ausschöpfung aller gesetzlichen Möglichkeiten, die entsprechenden Verfahrensbeteiligten zu einer tragfähigen Lösung zu bewegen, was oftmals als „Konfliktverteidigung“ verstanden wird. Damit ist der prinzipielle Konflikt zwischen dem Strafanspruch des Staates und der Unschuldsvermutung des Angeklagten bezeichnet. Dieser Konflikt muss jedoch nötigenfalls ausgetragen werden. Die Bereitschaft dazu ist Voraussetzung für eine Strafverteidigung.

Die Beherrschung beider Wege ist für eine effektive Strafverteidigung dringend notwendig. Denn der nur auf Konsens programmierte Verteidiger wird sich am Ende auf einen schlechten Deal einlassen müssen. Und wer nur den Konflikt sucht, wird die Möglichkeit eines vielleicht weitaus besseren Ergebnisses nicht sehen und ergreifen können.

Vor diesem Hintergrund ist es unser vordringlichstes Ziel, den effektivsten Weg zu wählen, um für Sie ein optimales Verfahrensergebnis zu erreichen.