Sozialrecht – was ist das überhaupt? Und welche Berührungspunkte haben Sie zu dieser Rechtsmaterie? Mehr als Sie glauben!
Unser sozialer Rechtsstaat hat umfassende Regelungen geschaffen, um seine Bürgerinnen und Bürger vor den vielfältigen Risiken des Lebens abzusichern.
Das beginnt schon vor der Geburt. Die Krankenversicherung ermöglicht der werdenden Mutter die notwendigen Untersuchungen bis zur Entbindung. Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen danach kommen berufstätige Mütter in den Genuss der Mutterschutzfristen. Anschließend können Elternzeit und Elterngeld in Anspruch genommen werden. Im Kindergarten, in der Schule und während der Ausbildung ist das Kind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Im Erwerbsleben kommen die Arbeitslosenversicherung und der Versicherungsschutz bei teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung hinzu.
Mit den Jahren treten leider oft auch gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die als Behinderung festgestellt werden können und dadurch vielfältige Nachteilsausgleiche eröffnen. Und dann im Alter sollen Renten- und Pflegeversicherung den Menschen dabei helfen, ein zumindest finanziell sorgenfreies Leben führen zu können.
Wenn aber doch unser Sozialstaat so viele Regelungen zum Schutz und zum Wohle seiner Bürgerinnen und Bürger getroffen hat – warum braucht es dann Rechtsanwälte, die sich auf diesem Gebiet besonders engagieren? Weil das Sozialrecht ein fast unüberschaubar großes Rechtsgebiet mit sehr vielen und sehr komplizierten Gesetzen ist. Und weil die zuständigen Sozialleistungsträger nicht immer so entscheiden, wie Arbeitnehmer oder Krankenkassenmitglieder oder behinderte Menschen das für richtig halten.