Sozialrecht

Sozialrecht – was ist das überhaupt? Und welche Berührungspunkte haben Sie zu dieser Rechtsmaterie? Mehr als Sie glauben!

Unser sozialer Rechtsstaat hat umfassende Regelungen geschaffen, um seine Bürgerinnen und Bürger vor den vielfältigen Risiken des Lebens abzusichern.

Das beginnt schon vor der Geburt. Die Krankenversicherung ermöglicht der werdenden Mutter die notwendigen Untersuchungen bis zur Entbindung. Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen danach kommen berufstätige Mütter in den Genuss der Mutterschutzfristen. Anschließend können Elternzeit und Elterngeld in Anspruch genommen werden. Im Kindergarten, in der Schule und während der Ausbildung ist das Kind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Im Erwerbsleben kommen die Arbeitslosenversicherung und der Versicherungsschutz bei teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung hinzu.

Mit den Jahren treten leider oft auch gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die als Behinderung festgestellt werden können und dadurch vielfältige Nachteilsausgleiche eröffnen. Und dann im Alter sollen Renten- und Pflegeversicherung den Menschen dabei helfen, ein zumindest finanziell sorgenfreies Leben führen zu können.

Wenn aber doch unser Sozialstaat so viele Regelungen zum Schutz und zum Wohle seiner Bürgerinnen und Bürger getroffen hat – warum braucht es dann Rechtsanwälte, die sich auf diesem Gebiet besonders engagieren? Weil das Sozialrecht ein fast unüberschaubar großes Rechtsgebiet mit sehr vielen und sehr komplizierten Gesetzen ist. Und weil die zuständigen Sozialleistungsträger nicht immer so entscheiden, wie Arbeitnehmer oder Krankenkassenmitglieder oder behinderte Menschen das für richtig halten.

Rechtsanwälte Kühner Dr. Moessinger & Kollegen

Nur ein paar Beispiele:

Die Agentur für Arbeit verhängt eine Sperrfrist wegen angeblich verspäteter Anzeige der Arbeitslosigkeit.

Die Krankenkasse lehnt eine beantragte Leistung als unnötig ab.

Dem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung wird vom Versorgungsamt nicht stattgegeben.

In solchen Situationen fühlen sich die Betroffenen häufig hilflos und alleingelassen. Ohnmächtig gegenüber einer Behörde, die oft allein schon mit ihren bürokratisch und sperrig formulierten Bescheiden für Verständnisschwierigkeiten und Frustration sorgt.

Und genau hier kommen die Spezialisten ins Spiel: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit besonderen Kenntnissen der schwierigen Materie „Sozialrecht“. Im Idealfall sogar mit langjähriger beruflicher Erfahrung „auf der anderen Seite“, nämlich als ehemalige Verwaltungsfachleute.

Wir vertreten Sie engagiert und kompetent, damit Sie Ihr gutes Recht auch tatsächlich bekommen und Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber den Sozialleistungsträgern durchsetzen können.

Johann Habla

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

JOHANN HABLA

Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkt Sozialrecht