Erbrecht: Was geschieht bei einem gemeinsamen Testament im Todesfall eines Ehepartners

Am 25.08.2020 hat das OLG Rostock beschlossen, dass es Ehegatten freisteht, bei einem gemeinschaftlichen Testament dem überlebenden Ehegatten ein freies Widerrufsrecht bezüglich wechselseitiger Verfügungen einzuräumen, vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 25.08.2020 – 3 W 94/19. In dem Fall war die Erblasserin in zweiter Ehe verheiratet. Aus ihrer ersten Ehe entstammten drei Kinder. Der vorverstorbene Ehemann hatte zwei Kinder. Die Eheleute errichteten 2009 ein gemeinsames Testament, indem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und sämtliche Abkömmlinge zu Schlusserben einsetzten. Hierbei verfügten sie, dass die Verfügungen wechselbezüglich seien. Gleichzeitig wurde angeordnet, dass der Überlebende nach dem Erbfall frei über das Vermögen verfügen könne.

In vielen gemeinschaftlichen Testamenten haben die Ehegatten wechselseitige Verfügungen getroffen, ohne sich die Möglichkeit einzuräumen, nach dem Erbfall frei über das Vermögen verfügen zu können. Erst nach dem ersten Erbfall wird dem überlebenden Ehegatten bewusst, welche Konsequenzen und Einschränkungen damit verbunden sind.