Mit Beschluss vom 29.09.2025 (Az.: 206 StRR 295/25) hat das Bayerische Oberste Landesgericht die Verurteilung eines 23jährigen zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung einer Polizistin bestätigt. Der junge Mann hatte der Beamtin zielgerichtet seine Socken gezeigt, auf denen die Zahl 1312 zu sehen war. Diese steht für die Buchstaben A, C, A und B und damit für den Satz „All Cops Are Bastards“. Auch die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit stehe einer Strafbarkeit nach § 185 StGB hier nicht entgegen, hatte zuvor schon das Landgericht Augsburg entschieden. Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss hat das Bundeverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, die Verurteilung ist rechtskräftig.
Strafrecht: Beleidigung einer Polizistin durch das Zeigen der Socken
