LAG Düsseldorf: Weniger Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit Null
Wer in Kurzarbeit Null gehen muss, bekommt weniger Urlaub. Das ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Da die Arbeitspflicht während dieser Zeit aufgehoben ist, entstünden auch keine Urlaubsansprüche, hieß es zur Begründung (Az.: 6 Sa 824/20).