Sozialrecht: Gehunfähigkeit und Benutzung von Behindertenparkplätzen

Mit Urteil vom 09.03.2023 (Az.: B 9 SB 8/21 R) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Anspruch auf den Nachteilsausgleich „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) als Voraussetzung für einen „blauen Parkausweis“ zum Benutzen von Behindertenparkplätzen auch hat, wer sich zwar in vertraute Umgebung wie im schulischen oder häuslichen Bereich frei bewegen kann, aufgrund einer globalen Entwicklungsstörung aber nicht in unbekannter Umgebung.

Der auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe ausgerichtete Schutz des Schwerbehindertenrechts umfasse auch das Aufsuchen unbekannter Einrichtungen des sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens.