Erbrecht: Zerrissenes Testament noch gültig?

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. hatte kürzlich über die Beschwerde eines vermeintlichen Erben zu entscheiden, der sich darauf berief, in einem handschriftlichen Testament begünstigt worden zu sein (Beschluss vom 29.04.2025 – 21 W 26/25; rechtskräftig). Allerdings war das Testament vom Erblasser in zwei Teile zerrissen worden. Diese bewahrte er dann in einem Schließfach auf. Zunächst waren die Ehefrau und die Mutter des kinderlos Verstorbenen zu gesetzlichen Erben erklärt worden. Nach Auffinden des zerrisenen Testaments beantragte der darin Benannte die Einziehung des an die gesetzlichen Erben ausgestellten Erbscheins. Dies lehnte das Nachlassgericht ab. Auch das OLG sah in dem Zerreissen des Testaments in zwei Teile eine Widerrufshandlung im Sinne des § 2255 BB. Es sei zwar ungewöhnlich, ein zerrissenes Testamet aufzubewahren. Dies allein genüge aber nicht, die Widerrufsvermutung des § 2255 BGB zu entkräften.